K3575: Gemeinderat will Fortsetzung des Verfahrens

19.05.2015, 23:33 Uhr

Auf der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Bad Schönborn hat sich das Gremium mit den Stimmen von CDU (7) und Freien Wählern (6) gegen die Stimmen von SPD (4) und Grünen (3) bei Enthaltung von Bürgermeister Huge für die Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens ausgesprochen.

Das Regierungspräsidium lehnt eine Planfeststellung K 3575 momentan ab, da die Vorarbeiten nicht vollständig sind: Mit Urteil zur A 20 vom 6.11.2013 (veröffentlicht am 13.3.2014) hat das Bundesverwaltungsgericht festgelegt, dass die Untersuchung von Flugrouten von Fledermäusen auch telemetrisch (= mit Sendern) zu erfolgen hat. Die bisherigen Methoden, die auch im Umweltgutachten zur K 3575 getätigt wurden sind somit unvollständig, d.h. eine zusätzliche Untersuchung – telemetrisch – ist nötig.

Der AUT des Kreistages hat in seiner Sitzung  vom 26. März 2015 die Landkreisverwaltung beauftragt alle Folgen der neuen Lage zu untersuchen und den Kreistag hierüber zu informieren. Der Kreistag soll dann im Herbst entscheiden, ob und wenn ja, wie das Projekt Umgehungsstraße fortzusetzen ist. Der Landkreis möchte bis zu diesem Zeitpunkt eine Willensbekundung aus den Gemeinden Ubstadt-Weiher, Bad Schönborn und Kronau zur Fortsetzung des Verfahrens.

Diese Willensbekundung hat nunmehr der Gemeinderat von Bad Schönborn mehrheitlich beschlossen. Bemerkenswert hierbei war die Stimmenthaltung des Bürgermeisters zum Verwaltungsvorschlag, also zu seinem eigenen Vorschlag.

Gleichzeitig hat die Mehrheit einen Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung für eine Ortsumgehung alleine für Mingolsheim abgelehnt. Diese wäre keine Aufgabe des Landkreises und wäre somit alleine von der Gemeinde Bad Schönborn zu finanzieren, ganz abgesehen davon, dass dies eine absolute Neuplanung mit neuen Gutachten, Einsprüchen, Beteiligungen etc. bedeuten würde. (bst)