Antrag Redezeitbeschränkung
Begründung
Bei den Gemeinderatssitzungen vom 20. Oktober und 17. November standen verschiedene Sachvorträge von Referenten auf der Tagesordnung, die teilweise rund 30 Minuten dauerten, inklusive der anschließenden Diskussion sogar weit über 45 Minuten. Mit Rücksicht auf das ehrenamtliche Engagement der Gemeinderäte und die Konzentrationsfähigkeit aller Beteiligten, sollte die Tagesordnung ein gewisses zeitliches Maß nicht überschreiten. Das gilt auch, um die gewissenhafte und sorgfältige Befassung mit den einzelnen Tagesordnungspunkten zu gewährleisten.