Ehrenamt ist tragende Säule des Bevölkerungsschutzes
Für die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk konnte bereits in der Vergangenheit bei Einsätzen ein Verdienstausfall gezahlt werden auch wenn bei diesen Einsätzen kein Katastrophenfall ausgerufen war. Bei den Hilfsorganisationen war das nicht immer der Fall. Ohne klare Grundlage ergaben sich aber vor allem für das Ehrenamt immer wieder unbefriedigende Situationen. Das neue Gesetz regelt Fälle der sogenannten Außergewöhnlichen Einsatzlage, in denen ehrenamtliche Kräfte der Hilfsorganisationen zum Einsatz kommen, obwohl die Dimension einer Katastrophe nicht erreicht ist. Bei einem solchen Einsatz entstehende Kosten wie Verdienstausfall, Sachschadenersatz oder Aufwendungsersatz wird das Land zukünftig zu Gunsten der Ehrenamtlichen tragen. Ebenso die Auslagen der Hilfsorganisationen bei solchen Einsätzen.
Das Ehrenamt braucht stabile Rahmenbedingungen, in denen es sich entfalten kann. Deshalb beteiligt sich das Land auch an den Kosten der Aus- und Fortbildung. Wenn das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz attraktiv gestaltet ist, hat es auch eine Zukunft.
„Dieses Gesetz ist ein Quantensprung in der Stärkung des Bevölkerungsschutzes und des Ehrenamts“ so Ulli Hockenberger in seiner Plenarrede: „und wir lassen mit diesem Beschluss einer Wohltat für den Bevölkerungsschutz unsren Worten Taten folgen“