K 3575 - Fledermaus verzögert Straßenbau

So titelten die BNN zur Information des Ausschusses für Umwelt und Technik des Kreistages über den Stand des Planfeststellungsverfahrens beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Aber eigentlich sind nicht die Fledermäuse sondern die Rechtsprechung Ursache der Verzögerung. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts setzt neue Maßstäbe zur Untersuchungstiefe bei der Beurteilung der Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeit in Bezug auf Fledermausvorkommen.

Die vom Fachplaner der Umgehungsstraße gewählte Methode der Detektion in Verbindung mit einer "Worst-Case-Betrachtung" ist nicht mehr ausreichend. Auf Grund des Urteils muss mit verschiedenen wissenschaftlichen Methoden wie z.B. Wildtier-Telemetrie (ökologische Verfolgung von freilebenden Tieren mit Hochfrequenz-Sendern) versucht werden, die Flugroute der Fledermausvorkommen zu ermitteln.

Ohne diese Untersuchung, so die beteiligten Behörden und Naturschutzvertreter, sei eine gerichtsfeste Planfeststellung nicht möglich. Eine neue FFH-Verträglichkeitsprüfung ist erforderlich. Hinzu kommt, dass durch die Dauer dieser Prüfung weitere Gutachten zu aktualisieren sind.

Die Kreisverwaltung wird nun die Konsequenzen aus diesem Sachverhalt aufarbeiten und dem Kreistag zusammen mit einem aktuellen Votum der betroffenen Gemeinden Bad Schönborn, Kronau und Ubstadt-Weiher dann zur Entscheidung vorlegen.

Seitens der CDU machte Kreisrat Bernhard Steltz deutlich, dass die 900 Menschen, die in Bad Schönborn an der B 3 leben, über die Grenzen belastet werden. Artenschutz müsse auch für Menschen gelten. Deutliche Worte fand er in diesem Zusammenhang für die  "Entschleunigung" des Verfahrens durch die neue Rechtsprechung. (bst)