Der Gemeinderat hat in seiner aktuellen Sitzung erneut ein deutliches Signal gegen den Wildwuchs an Spielhallen und Wettbüros in Bad Schönborn gesetzt und einstimmig die Änderung der Vergnügungssteuersatzung beschlossen.
Bereits 2011 hatte der Gemeinderat den Steuersatz auf das damals geltende Höchstmaß von 18 Prozent erhöht, um Bad Schönborn als Standort für Spielhallen und Wettbüros unattraktiv zu machen. Mittlerweile hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auch 20 Prozent für zulässig erklärt. Auf Grund dieser Entscheidung und da sich seit 2011 weitere Anbieter angesiedelt haben, herrscht fraktionsübergreifend Einigkeit, hier nachzulegen und erneut ein Zeichen zu setzen. (abi)
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