„Viel Lärm und dann nichts?“ – hoffentlich nicht, so das Fazit beim Bürger-Dialog der CDU Bad Schönborn zum Thema „Lärm“. Nach längerer Pause hatte die CDU Bad Schönborn unter dem Motto „Bürger-Dialog“ wieder einen politischen Stammtisch ausgerichtet. Gemeindeverbandsvorsitzender Kai Bauer und Schriftführer Jochen Fellhauer betonten, dass die gemeinsame Veranstaltungsreihe des Gemeindeverbands und der CDU-Fraktion im Bad Schönborner Gemeinderat künftig wieder regelmäßig geplant sei.
Kreis- und Gemeinderat Bernhard Steltz informierte die interessierten Bürgerinnen und Bürger bei einem detaillierten und kurzweiligen Vortrag unter anderem über die grundsätzlichen Fragen Wie wird Lärm bestimmt? oder Welche Folgen hat Lärm?
Steltz veranschaulichte, dass die Lautstärke (Schallpegel) in Dezibel (db) angegeben werde. Das menschliche Ohr könne Schallintensitäten einer riesigen Bandbreite unterscheiden. Zum Vergleich umriss er bildhaft: Wäre das Ohr eine Waage müsste diese Gewichte von einem Milligramm bis zu 1000 Tonnen anzeigen. Daher sei die Dezibelskala logarithmisch aufgebaut: Zunahme um 10 db entspreche einer Verdoppelung. Dauerhafte Beschallung mit 60 db(A)- was dem Niveeau eines Gesprächs entspreche - führe zu Stressreaktionen im Schlaf. Hörschäden seien bei längerer Einwirkung von 90 db(A) , etwa schwerer LKW zu erwarten. Die Schmerzgrenze liege bei 130 db(A), was der Geräuschkulisse eines Düsenjets entspreche. Baurechtlich zulässige Grenzwerte lägen bei maximal 55 db(A) bei Tag bzw. bei maximal 50 db(A) bei Nacht.
Auf Grundlage der vom baden-württembergischen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur kurzem veröffentlichten Karten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz übertrug der Referent die Grundaussaugen zum Thema Lärm anschaulich auf Bad Schönborn. Auch einige der beim Bürger-Dialog anwesenden Betroffenen bestätigten das Ergebnis: Bei Tag erfahren 925 Einwohner und bei Nacht 684 Einwohner eine höhere Lärmbelastung als baurechtlich zulässig. Entsprechend der gesetzlichen Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm muss Gemeinde bis 18.7.2013 einen Lärmaktionsplan aufstellen. Die Verpflichtung hierzu erfolgt aus Verkehrsaufkommen von mindestens drei Millionen Kfz/Jahr sowohl auf der B 3 wie auf der B 292 im Bereich Bad Schönborn.
Zusammen mit seinen anwesenden Gemeinderatskollegen Kai Bauer und Alexander Billmaier betonte Referent Steltz, dass der Gemeinderat Bad Schönborn deshalb Ende Februar folgende Vorschläge verabschiedet hat: Planung zur Fortführung der K 3575 und schnellstmögliche Realisierung durch den Landkreis, Ausstattung aller Anwesen entlang der B 3 mit passivem Lärmschutz durch den Bund, Geschwindigkeitsbegrenzung auf den B 3 – Ortsdurchfahrten auf maximal 30 km/h durch das Landratsamt, Aktiver Lärmschutz beziehungsweise je nach Einzelfall passiver Lärmschutz entlang der B 292 durch den Bund, Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 292 auf max. 70 km/h entlang des nördlichen Ortsrandes von Langenbrücken durch das Landratsamt, Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Rochusstraße (K 3522) auf maximal 40 km/h durch das Landratsamt und Überwachung der neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verkehrslenkung durch Beschilderung.
Nach intensiver Diskussion waren sich alle Anwesenden einig, dass für die hohe Lärmbelastung entlang der B3-Ortsdurchfahrt von Bad Schönborn die Entlastung durch die K3575 neu die einzige Erfolg versprechende Lösung sei kann. Außerdem sei die kommunale Lärmaktionsplanung ein wichtiger Schritt. Es bleibt allerdings abzuwarten, in wie weit Bund, Land und Landkreis die entsprechenden Vorschläge tatsächlich realisieren werden. (abi)