Lärmaktionsplan

Gemäß der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und dem daraus resultierenden Bundesimmissionsschutzgesetz muss die Gemeinde Bad Schönborn bis Juli 2013 einen Lärmaktionsplan erstellen. Diese Verpflichtung folgt aus dem Verkehrsaufkommen von mindestens 3 Millionen Kfz pro Jahr auf der B 3 und auf der B 292.
Nach derLärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) liegt die Lärmbelastung für mehr als 900 Einwohner direkt an der B 3 bei bis zu 75 dB(A) und übersteigt damit bei weitem die baurechtlich zulässigen Grenzwerte (max. 55 dB(A) bei Tag bzw. 50 dB(A) bei Nacht). Der Lärm dort stellt somit für die Betroffenen eine unmittelbare gesundheitliche Beeinträchtigung dar.
Zum Schutz der Anwohner, aber auch aus der besonderen Aufgabenstellung als Kurort, hat der Gemeinderat nunmehr die Aufstellung eines Lärmaktionsplans sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die meisten der Maßnahmen dieses Planes liegen jedoch nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde.
Wichtigste Forderung des Planes ist die Fortsetzung der Planung zur Fortführung der K 3575 und die schnellstmögliche Realisierung durch den Landkreis. Während Bürgermeister Klaus Detlev Huge diesem Punkt zustimmte, verweigerte die SPD-Fraktion hier ihre Zustimmung – die Belastungen für über 900 Mitbürgern an der B 3 zeigen bei den Sozialdemokraten immer noch keine Wirkung. Der Plan enthält außerdem Lärmschutzmaßnahmen und Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der B 3, B 292 und der K 3522, sowie Überwachungs- und Lenkungsmaßnahmen.
 „Nun sind die Kommunen gefordert rasch im Interesse ihrer Bürger tätig zu werden. Ich erhoffe mir hiervon einen deutlichen Schub zum Schutz lärmgeplagter AnwohnerInnen“, sagte Gisela Splett MdL (B'90/Grüne), Staatssekretärin im Verkehrsministerium und Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg, anlässlich der Vorstellung der Lärmkartierung. Dem ist nur hinzuzufügen: Nicht nur die Kommunen, sondern auch die Landesregierung ist gefordert und sollte ihre Blockadehaltung beim Straßenbau überdenken. Denn wir wünschen uns vor allem für die Anwohner an B 3 und B 292, dass aus der Konzeption nicht „viel Lärm um nichts“ wird. (bst)

PS: Interessant auch, dass andere ansonsten stets am Thema Lärmbelastung für Einwohner interessierte Gruppierungen und Vereinigungen in Bad Schönborn bislang zu diesem Thema nichts zu vermelden haben. Das Ergebnis der Lärmkaartierung passt wohl nicht ins Konzept!