Fernlärm

Die Verwaltung stellte im Gemeinderat auf Antrag der SPD-Fraktion das Fernlärmgutachten vor, das bei der Planfeststellung zur Fortführung der K 3575 erarbeitet worden ist. Das Gutachten ist auf der Homepage des Regierungspräsidiums abrufbar.
In dem Gutachten wird in einem ersten Schritt der Fernlärm, der aus dem Verkehr auf der künftigen K 3575 neu betrachtet und in einem zweiten Schritt der Gesamtlärm, der aus Straßenverkehr und Schienenverkehr resultiert. Außerdem wird zur Beurteilung der veränderten Lärmsituation der Nullfall (es wird keine Umgehungsstraße gebaut) dem Planfall (Bau der K 3575 mit Verkehrsbelastung im Jahr 2025) gegenüber gestellt.

Die CDU bezog sich in ihrer Stellungnahme auch auf das während des Erörterungstermins im Jahre 2011 durch den Gutachter vorgestellte Studie zur Fernlärmmessung und die am 25. Januar von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) veröffentlichten Daten.

Dort wird deutlich, dass die Belastung entlang der B3 derzeit als „gesundheitsrelevant“ gewertet wird, d.h. die Grenzwerte überschreitet. Hierzu stellte der SPD-Fraktionssprecher in der Sitzung lakonisch fest, dass sich an der Gesamt-Lärmsituation durch die Umgehungstraße nichts ändern würde. Außerdem zweifelte er die Datenbasis des Gutachtens an. (abi/bst)