Anwohner von Spielplätzen müssen den Lärm spielender Kinder dulden, nicht aber Ruhestörungen durch Jugendliche. Das hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden (Az.: 10 S 2428/11). Geklagt hatte ein Spielplatz-Anwohner.
Damit hat der Verwaltungsgerichtshof den Eilantrag eines Anwohners aus Bad Schönborn abgelehnt. Im benachbarten Wohngebiet leben viele Familien mit kleinen Kindern. Die CDU Bad Schönborn begrüßt diese kinderfreundliche Entscheidung ausdrücklich.
Allerdings muss die Gemeinde nun dafür sorgen, dass der Spielplatz nicht von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für nächtliche Feiern missbraucht wird. Mitarbeiter des Rathauses kontrollieren den an drei Seiten von Wohnhäusern umbauten Spielplatz zurzeit allabendlich hinsichtlich der tatsächlichen Lärmbelästigung durch Jugendliche. (bst)
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