Jahresrechnung 2012 mit positivem Ergebnis

24.07.2013, 18:49 Uhr

Ein sehr erfreuliches Ergebnis hat Bad Schönborns Kämmerer Peter Sturm jetzt dem Gemeinderat bei der Präsentation der Jahresrechnung 2012 vorgelegt. Bei einem Gesamtvolumen von 25,7 Millionen Euro hat der Verwaltungshaushalt eine Zuführung an den Vermögenshaushalt von über 4,1 Millionen erwirtschaftet.

 

Mehreinnahmen von über 890.000 Euro resultieren aus einem erhöhten Gewerbesteueraufkommen und mehr Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Bei den Ausgaben blieb die Verwaltung um fast 320.00 Euro unter dem Planansatz, was ebenfalls mitverantwortlich für das gute Rechnungsergebnis ist.

Für die CDU-Fraktion ist die Jahresrechnung ein Beleg dafür, wie richtig es in der Vergangenheit war und auch zukünftig ist, auf eine solide Haushaltspolitik zu achten. „Die Verwaltung hat den von der CDU immer wieder geforderten Kurs der Konsolidierung umgesetzt“, sagte Fraktionsvorsitzender Alexander Billmaier in seiner Stellungnahme.

Die Jahresrechnung zeige, dass Haushaltsdisziplin eben nichts mit Blockade-Politik oder einem Misstrauensvotum zu tun habe – auch wenn SPD und Grüne in der Vergangenheit immer wieder versucht hätten, das öffentlichkeitswirksam anders darzustellen.
 
Relativiert wird das gute Ergebnis 2012 durch die Tatsache, dass vor allem eine außerplanmäßige Gewerbesteuernachzahlung in Millionenhöhe für Mehreinnahmen sorgte. Diese werden in den kommenden Jahren durch die Systematik des Finanzausgleichs quasi als Bumerang wieder auf Bad Schönborn zurückfallen.
 
Da Bad Schönborn nach wie vor eine steuerschwache Gemeinde ist, regte Bürgermeister Klaus Detlev Huge für die zum Jahreswechsel anstehenden Haushaltsberatungen an, über eine Erhöhung der Grundsteuer nachzudenken. Seit 1999 sei diese nicht verändert worden und man liege weit unter dem Landesdurchschnitt, so Huge.
 
Die CDU hat in der Vergangenheit bei Steuern und Gebühren immer Wert auf einen moderaten Kurs gelegt. Die Fraktion wird sich einer Diskussion sicher nicht entziehen, aber ohne triftige Gründe wird es mit der CDU aber keine Gebühren- oder Steuererhöhungen geben. Nach wie vor gilt der Grundsatz, dass der Steuerzahler bei einer möglichen Erhöhung dann auch den direkten Nutzen erkennen muss. (abi)