Die Fraktionen der CDU und der Freien Wähler stellen den Antrag, dass die Verwaltung - wie bei der Gemeinderatsklausur nichtöffentlich festgelegt - zu einem geeigneten Zeitpunkt dem Gemeinderat Vorschläge unterbreitet, um in Langenbrücken ein neues Wohn- und Gewerbegebiet auszuweisen.
Bei der nichtöffentlichen Gemeinderatsklausur im April 2016 hatten sich alle Fraktionen darauf geeinigt, dass die Ausweisung eines neuen Wohn- und Gewerbegebiets in Langenbrücken (Langenbrücken West) Teil des Gemeindeentwicklungsprozesses ist. Auf diesen Gemeindeentwicklungsprozess hatte sich der Gemeinderat Ende 2015 verständigt. Mit der Gemeinderat-Klausur hat dieser Prozess („Bad Schönborn 2030“) erst begonnen. Alle Beteiligten waren sich einig, dass der Gemeinderat dabei Ziele formuliert, wohin sich Bad Schönborn entwickeln soll. Diese Vorschläge sollen dann unter breiter Beteiligung der Bürgerschaft als Vorgaben definiert werden. Erst danach machen konkrete Schritte, wie die Ausweisung eines neuen Wohn- und Gewerbegebiet Sinn. Den Antrag der SPD-Fraktion zur sofortigen Ausweisung eines Wohn- und Gewerbegebiet lehnen wir daher zum jetzigen Zeitpunkt ab. (abi/bst)