Ortskernsanierung Langenbrücken 2

16.03.2005, 16:47 Uhr

Ziel der Erwerbs verschiedener Grundstücke in der Hauptstraße durch die Gemeinde war eine grundlegende Sanierung bzw. den Abbruch mit Neubau. Dies soll nun im Rahmen der Ortskernsanierung Langenbrücken geschehen. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich der Bebauungspläne Ortskern II und Ortskern III. Daraus ergeben sich planungsrechtliche Vorgaben für die zukünftige Gestaltung.

In Abstimmung mit dem Sanierungsbeauftragten hat die Kommunale Planungsgruppe Karlsruhe die baulichen Möglichkeiten der Grundstücke in einem städtebaulichen Gutachten untersucht. Das vorliegende Gutachten geht weit über den Bereich der o.a. Grundstücke hinaus. Dies ist bei städtebaulicher Betrachtungsweise nur zu begrüßen.

Einzelgrundstücksbezogene Maßnahmen werden Auswirkungen auf die Gesamtsituation haben. Die Chancen, die bestehenden grundstücksbezogenen Mängel und Nutzungsdefizite auszugleichen, müssen daher wahrgenommen werden. Deshalb ist eine ganzheitliche Konzeption zu erstellen.

Wir verkennen jedoch nicht den vorläufigen und längerfristigen Charakter des vorgestellten Planungskonzepts (laut Konzept ca. 8 – 10 Jahre, das ist vielleicht zu optimistisch).

Von daher stimmen wir dem vorgeschlagenen Szenario mit 12 Maßnahmenschritten zu, wobei Prioritäten zu setzen sind. Wegen der verkehrlichen Erschließung der einen oder anderen Maßnahme sehen wir Probleme. Ansonsten stellt sich das Maßnahmenkonzept für uns logisch und schlüssig dar und sollte schrittweise angegangen werden.

Bei der Umsetzung des Konzeptes hin zu einem Gestaltungsplan müssen in Abstimmung mit allen Beteiligten folgende Problemstellungen berücksichtigt werden: Geschäftsflächenentwicklung, Familien- und Kindergerechtes Wohnen, Grünflächenentwicklung (incl. Kurpark), gut zugängliche Sozialeinrichtungen und kirchliche Einrichtungen. Des Weiteren muss sich die Planung dem dörflichen Charakter der Umgebung anpassen (Geschosszahl, Dachneigung, Gestaltung der Fronten etc.).

Wir befürworten außerdem die Freilegung und Sicherstellung der Durchgänge durch die Anwesen westlich und östlich der B3, die Integration des Kurparks und als weitere Grundsatzentscheidung die projektierte Entwicklung der Verkehrsflächen sowie eine eventuell notwendig werdende Erweiterung des Sanierungsgebietes. Weiterhin stimmen wir der vom AUT vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise zu (1. Gespräche mit Grundstückseigentümern, 2. Bürgergespräche oder –versammlung, 3. abschließender Gemeinderatsbeschluss).