Sondersitzung des Gemeinderates zur Sankt-Rochus-Allee

27.07.2012, 18:42 Uhr

Für einige Aufregung hat die Abstimmung über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sankt-Rochus-Allee“ bei der letzten Sitzung des Gemeinderats am 24. Juli gesorgt.

Zu diesem Top hatte es in der Sitzung keine weitergehende Aussprache gegeben. Offensichtlich waren einige Gemeinderäte aber mit der überarbeiteten Planung nicht einverstanden, wie das überraschende Abstimmungsergebnis dann deutlich zeigte. Neun Gemeinderäte hatte mit Nein gestimmt und sechs hatten sich enthalten. Mit Ja stimmten lediglich sieben Gemeinderäte und Bürgermeister Klaus Detlev Huge.
 
Schon bei den ersten Vorstellungen des Projekts im Gemeinderat im April 2011 und im Januar 2012 hatten einige Gemeinderäte aller Fraktionen Bedenken geäußert, vor allem wegen der Verkehrssituation und aus Naturschutzgründen. Diese Zweifel konnten damals aber durch die Ausführungen der Planer und der Verwaltung zumindest teilweise ausgeräumt werden.
 
Dass jetzt der überarbeitete Planentwurf, in den die Ergebnisse der Bürger- und Fachanhörung eingeflossen sind, keine Mehrheit im Gemeinderat fand, zeigt, dass die Akzeptanz für das Projekt, seit der ersten Vorstellung im Gemeinderat doch merklich abgenommen hat. Im Anschluss an die Abstimmung sorgte die Erklärung von Bauamtsleiter Bernhard Zimmermann für Verwirrung, die Baufreigabe sei doch bereits erteilt. Auch die Aussage von Bürgermeister Huge, es gehe hier um rein ökologische Nachforderungen, sorgte für Aufregung.
 
Mittlerweile hat Bürgermeister Huge nach Paragraf 43 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg Widerspruch gegen die Entscheidung des Gemeinderates eingelegt. Er begründet dieses Vorgehen damit, dass durch den drohenden Stopp des bereits seit 16 Monaten laufenden Verfahrens auf die Gemeinde Schadensersatzansprüche des Bauherrn zukommen könnten. Nach der Gemeindeordnung muss die Thematik binnen drei Wochen erneut im Gemeinderat behandelt werden. Die Sondersitzung hat die Verwaltung auf den 7. August angesetzt. (abi)