Stellungnahme der CDU zur K3575 im Mai 2015

29.05.2015, 11:25 Uhr

Die Gemeindeverwaltung legte dem Gemeinderat in der Mai-Sitzung einen dreiteiligen Beschluss zum Thema K3575 vor: 1. Der Aufforderung des Kreistages auf Positionierung der Gemeinde soll durch eine Bestätigung der Beschlusslage, verbunden mit der Bitte an die Kreisverwaltung um nachdrücklichen Einsatz für eine Realisierung der K3575, entsprochen werden, 2. Weiterhin bittet die Gemeinde um eine Stellungnahme zu Konsequenzen aus der geplanten Abstufung der B3 und 3. wollte die Gemeindeverwaltung die Zustimmung für ein Projekt „Ortskernsanierung Mingolsheim IV“ mit städtebaulicher Aufwertung, Umgestaltung der B3 und Darstellung der Wirksamkeit einer „Umgehung Mingolsheim“.  Die CDU stimmt Teil 1 der Beschlussvorlage zu, lehnt aber die Punkte 2 und 3 ab.

Das RP lehnt eine Planfeststellung K 3575 momentan ab, da die Vorarbeiten nicht vollständig sind: Mit Urteil zur A 20 vom 6.11.2013 (veröffentlicht am 13.3.2014) hat das Bundesverwaltungsgericht festgelegt, dass die Untersuchung von Flugrouten von Fledermäusen auch telemetrisch (= mit Sendern) zu erfolgen hat. Die bisherigen Methoden, die auch im Umweltgutachten zur K 3575 getätigt wurden sind somit unvollständig, d.h. eine zusätzliche Untersuchung – telemetrisch – ist nötig.
 
Der AUT des Kreistages hat in seiner Sitzung vom 26. März 2015 die Landkreisverwaltung beauftragt alle Folgen der neuen Lage zu untersuchen und den Kreistag hierüber zu informieren. Der Kreistag soll dann im Herbst entscheiden, ob und wenn ja, wie das Projekt Umgehungsstraße fortzusetzen ist. Der Landkreis möchte bis zu diesem Zeitpunkt eine Willensbekundung aus den Gemeinden Ubstadt-Weiher, Bad Schönborn und Kronau zur Fortsetzung des Verfahrens.

Zu Punkt 1 der Beschlussvorlage: Das RP lehnt eine Planfeststellung K 3575 momentan ab, da die Vorarbeiten nicht vollständig sind: Mit Urteil zur A 20 vom 6.11.2013 (veröffentlicht am 13.3.2014) hat das Bundesverwaltungsgericht festgelegt, dass die Untersuchung von Flugrouten von Fledermäusen auch telemetrisch (= mit Sendern) zu erfolgen hat. Die bisherigen Methoden, die auch im Umweltgutachten zur K 3575 getätigt wurden sind somit unvollständig, d.h. eine zusätzliche Untersuchung – telemetrisch – ist nötig.
 
Ebenfalls wurde vom RP verlautbart, dass durch den neuerlichen Zeitaufwand für diese Untersuchungen und Auswertung (ca. 1-2 Jahre) andere Gutachten, z.B. Verkehrszählung, Lärm etc. „älter“ werden und gleichfalls einer Aktualisierung bedürfen. Das RP möchte hierzu eine Stellungnahme des Landkreises zum weiteren Vorgehen.
 
Der AUT des Kreistages hat in seiner Sitzung vom 26. März 2015 die Landkreisverwaltung beauftragt alle Folgen der neuen Lage zu untersuchen und den Kreistag hierüber zu informieren. Der Kreistag soll dann im Herbst entscheiden, ob und wenn ja, wie das Projekt Umgehungsstraße fortzusetzen ist.
 
Der Landkreis möchte bis zu diesem Zeitpunkt eine Willensbekundung aus den Gemeinden Ubstadt-Weiher, Bad Schönborn und Kronau zur Fortsetzung des Verfahrens. Wir wiederholen: Eine Willensbekundung zur Fortsetzung des Verfahrens.
 
Die Verwaltung hat seit dem Abstimmungsgespräch im Landratsamt nunmehr fast 3 Monate gebraucht, um den Punkt auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung zu setzen. Das löst nicht nur in Bad Schönborn Kopfschütteln aus!
 
Zu Punkt 2 der Beschlussvorlage: In der Vorlage zur KT-Sitzung am 26.3.2015 Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Karlsruhe ist hierzu zu lesen: „Nach Vorliegen weiterer Untersuchungen soll auch die B3 im Landkreis Karlsruhe mit Ausnahme des Abschnitts zwischen der B292 bei Bad Schönborn und der B35 bei Bruchsal abgestuft werde.“ Keine Angaben zum Charakter der weiteren Untersuchungen oder auch zu einem zeitlichen Rahmen. Ganz im Gegenteil zu dem Fall B36/B35. Für uns ein Scheinbeschluss mit Zweck das Verfahren weiter in die Länge zu ziehen.
 
Zu Punkt 3 der Beschlussvorlage: Ganz abgesehen von dem unmöglichen Vorgehen, dass hier öffentlich ein Plan B präsentiert wird, solange der Verfahrensgang für das Projekt noch im Gange ist, kann ein Beschluss wie von der Verwaltung vorgeschlagen nur als verheerendes Signal in Richtung Kreistag gedeutet werden! „Mit mir wird es keine Umgehungsstraße geben!“ (Wahlkampf Bgm Huge, 2011)
 
Alle Teilnehmer einer Gesprächsrunde im Landratsamt am 26.2.2015, bis auf Bgm Huge zunächst, waren sich einig, dass es keine Variantendiskussion mehr geben wird. In eine solche aber steigt Teil 3 der Beschlussvorlage ein, denn Bgm Huge hatte und hat die Idee, dass Langenbrücken eigentlich eine Umgehung hat und nur eine Umgehung für Mingolsheim nötig wäre.
 
Die Zahlen der aktuellen – aber nicht relevanten, also rein informativen - Verkehrszählung ergeben laut der heutigen Vorlage ca. 11.500 Fahrten/Tag auf der B3 für Langenbrücken. Das ist fast exakt genau der Wert, die sich in der Plausibilitätsprüfung zum von Umgehungsstraßengegnern heftig kritisierten Verkehrsgutachten für das Jahr 2010 (Punkt 3 der Hausaufgabenliste beim letzten Erörterungsverfahren) nachlesen lässt (11.566 Kfz/Tag B3 Langenbrücken Nord).
 
Eine Teillösung (Ortsumgehung Mingolsheim) verbietet sich schon allein durch § 3 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg: „Kreisstraßen; das sind Straßen, die vorwiegend dem überörtlichen Verkehr zwischen benachbarten Kreisen oder innerhalb eines Kreises dienen oder zu dienen bestimmt sind..“ Eine Ortsumgehung alleine für Mingolsheim ist somit keine Aufgabe des Landkreises und wäre somit alleine von der Gemeinde zu finanzieren.
 
In der mittelfristigen Finanzplanung ist im Haushaltsplan 2014 der Kreisanteil in Höhe von 9,5 Mio € aufgeführt. Die Verringerung der Förderung von 75 % auf 50 % durch die aktuelle Landesregierung führt zur Erhöhung des Kreisanteils auf dann 14,3 Mio €. Es ist sicherlich keine schwierige Rechenaufgabe die äußerst fragliche finanzielle Unterstützung aus Stuttgart für ein Straßenprojekt Ortumgehung Mingolsheim zu kalkulieren.

Das wäre dann für Bad Schönborn angesichts anderer Projekte (z.B. Sanierungen Infrastruktur lt. AUT vom 12.5.2015) nicht leistbar. Ganz abgesehen von den zeitlichen Verzögerungen durch Planungen, Gutachten, Bürgerbeteiligung, gleichfalls zu erwartenden Einsprüchen etc. und das bei einer Landesregierung, die ausdrücklich keine neuen Straßenbauprojekte will!
 
Im Übrigen hätte das Aufgeben der Umgehungsstraße in der jetzigen Planung auch zur Folge, dass der Lärmaktionsplan der Gemeinde Makulatur wäre, und ein neuer Plan zu erstellen wäre.
 
Aus diesen nicht weg zu diskutierenden Gründen und weil nicht nur der Landkreis sondern auch die gleichfalls betroffenen Gemeinden Ubstadt-Weiher und Kronau eine klare Willensbekundung der Gemeinde zur Weiterführung des Verfahrens erwarten, und eben keine Verzögerungstaktik oder gar eine Alternativplanung, stimmt die CDU-Fraktion Teil 1 der Beschlussvorlage zu, lehnt aber die Punkte 2 und 3 der Beschlussvorlage ab. (bst)