Stellungnahme zur K 3575

13.11.2012, 23:48 Uhr

Der Gemeinderat hat am 13. November 2012 mit 17 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung die von Kreistag und Kreisverwaltung erwünschte Stellungnahme zur Fortführung des Planfeststellungsverfahrens zur K 3575 gegeben. Hier die Stellungnahme von Kreis- und Gemeinderat Bernhard Steltz für die CDU-Fraktion zum gemeinsamen Antrag von CDU und FWV:

Die CDU-Fraktion stellt heute gemeinsam mit der Fraktion der Freien Wähler e.V. den folgenden Antrag  zur Abstimmung: "Die Ge­mein­de Bad Schön­born er­klärt ih­re Zu­stim­mung zur Fort­füh­rung der K 3575 alt bis zu de­ren Aus­schluss an die B 3 nörd­lich von Bad Schön­born zwecks An­bin­dung an den Landkreis Rhein - Ne­ckar.“
 
Zur Begründung: Nach den Sitzungen des Gemeinderates vom 2., 9. und 16. Oktober 2012 ist die Meinungsbildung zum Thema Fortführung K 3575 im Gemeinderat offensichtlich abgeschlossen und das Verfahren muss aus unserer Sicht zü­gig ei­ner Plan­fest­stel­lung zu­ge­führt wer­den. Im Übrigen erwarten Kreistag und Planungsbehörde zu Recht eine abschließende Erklärung der Gemeinde, denn „gegen den Willen der Gemeinde wird die Umgehungsstraße nicht gebaut“
 
Sowohl auf der Internetseite als auch im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bad Schönborn und in der Vorlage zur heutigen Sitzung gehen Sie Herr Bürgermeister Huge auf das Planfeststellungsverfahren zum Neubau der K 3575 ein – leider sachlich nicht ganz korrekt. Es gibt – und das ist auch der Öffentlichkeit nach der Bürgerversammlung am letzten Dienstag klar - nicht viele, sondern nur zwei Möglichkeiten für die Gemeinde: Ja oder Nein zur vorliegenden Planung.
 
Die Unterrichtung der Kreis- und Gemeinderäte und auch der Bürgermeister durch die Planer waren sehr ausführlich und fachlich fundiert– hier gilt unser Dank den Herren Bohner und Watteroth vom Landratsamt. Die Beteiligten aus allen Fraktionen des Kreistages – außer „Grüne“ -  waren sich einig, dass Bad Schönborn die Entlastung der Straße benötige. Für die Planer und für die Arbeitsgruppe des AUT des Kreistages gibt es für das weitere Vorgehen im Planfeststellungsverfahren danach lediglich zwei Möglichkeiten:
 
„1. Feststellung der Planung auf der Basis der eingereichten Unterlagen. Sie ist der letzte Abschnitt einer Gesamtplanung, die mit der Maßnahme „Umgehungsstraße Bad Schönborn“ nun vor der Fertigstellung steht.
 
2. Einstellung des laufenden Verfahrens und Formulierung einer neuen Aufgabenstellung der Gremien an die Verwaltung.“
 
Eine Teillösung (Ortsumgehung Mingolsheim) verbietet sich schon allein durch § 3 Abs. 2 des Straßengesetzes Baden-Württemberg: „Kreisstraßen; das sind Straßen, die vorwiegend dem überörtlichen Verkehr zwischen benachbarten Kreisen oder innerhalb eines Kreises dienen oder zu dienen bestimmt sind, ferner die für den Anschluss einer Gemeinde an überörtliche Verkehrswege erforderlichen Straßen;“
 
Eine Ortsumgehung alleine für Mingolsheim ist somit keine Aufgabe des Landkreises und wäre deshalb alleine von der Gemeinde zu finanzieren. Zusätzlich möchte ich zum Thema Abhängen von Langenbrücken einen neutralen Beobachter wie Herrn Müller-Hertlein – Voruntersuchung Ortskernsanierung Langenbrücken III – sinngemäß aus der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2012 zitieren, der in seinem Vortrag darauf hinwies, dass ein doch signifikant überdurchschnittlich hoher Prozentsatz der Befragten über die hohe Verkehrsbelastung im Sanierungsgebiet geklagt habe. Ein weiterer Beleg für die Belastungen der Langenbrückener Bürger an der B 3 sind auch die Ergebnisse des beim Erörterungstermin am 6.10.2011 bekannt gegebenen Fernlärmgutachtens.
 
Inzwischen müsste auch wirklich jedem klar sein, dass die vom Gemeinderat gewünschten Kreisellösungen im Widerspruch stehen zum Planungsauftrag und Beschluss des Kreistages, der besagt, dass die Anbindungen planfrei sein müssen.  Hier muss auch nochmals auf die jüngst geäußerte Kritik an dem fehlenden Anschluss der K 3576 an die K 3575 eingegangen werden. Zitat aus den „Hausaufgabenliste“ aufgrund des Planerörterungstermins vom 5./6.10.2011:
 
„Es wird darauf hingewiesen, dass zu Beginn der Planungsüberlegungen bereits ein teilplanfreier Anschluss der K 3576 (Industriegebiet Sand, Wohngebiet „Blumenviertel“) in Erwägung gezogen wurde, der damals zu einem erheblichen Widerstand der Anwohner führte …. … Der Vorhabensträger hat sich daher damals entschlossen von einem Anschluss von Langenbrücken aus an die K 3575 abzusehen …“

Was, wie in der Vorlage angesprochen, Kosten- und Planoptimierung angehen, so ist jede Behörde – nicht nur die Gemeinde - gehalten, ihre Vorhaben ständig auf Optimierungen hin zu untersuchen und diese auch umzusetzen. Da die K 3575 eine Kreisstraße ist, ist dies demnach Aufgabe des Landkreises und des Kreistages und beide sind hierfür mindestens genauso qualifiziert wie die Gemeinde Bad Schönborn.
 
Wesentliche Änderungen werden von Planungsbehörde und Regierungspräsidium, wie am vergangenen Dienstag durch Herr Watteroth ausgeführt,  nicht akzeptiert und bedeuten:  Zurück auf Start, d.h. neue Aufgabenstellung, Neuerstellung aller Gutachten, neue Planung, Offenlagen, Erörterung etc. Wer auf Änderungen der Planung besteht, gaugelt den Bürgerinnen und Bürgern einen Verhandlungsspielraum vor, den es so längst nicht mehr gibt. Wer jetzt noch auf Umplanung und Verhandlungsaufträge setzt, will nichts anderes, als das Projekt endgültig beerdigen. In diesem Fall könnte auch sehr schnell der Vorwurf der Verschwendung von Steuermittel (bislang ca. 500.000 € Planungskosten!) im Raume stehen.
 
Um an das von Bürgermeister Huge bei der Bürgerversammlung gebrauchte Bild von Spatz, Taube und Dach anzuknüpfen: je nach Betroffenheit oder Betrachtungsweise hat der geneigte Beobachter mit der vorliegenden Planung einen Spatzen oder eine Taube in der Hand. Auf dem Dach jedoch gibt es weder einen Spatzen noch eine Taube. Auf dem Dach gibt es absolut nichts, das Dach ist vollkommen leer.
 
Nach drei Offenlagen und zwei mehrtägigen Erörterungstermine und auch nach vielen akzeptierten Anregungen der Gemeinde und der Anwohner ist nunmehr der Zeitpunkt gekommen den nächsten Schritt in der langen Geschichte der K 3575 Umgehungsstraße Bad Schönborn einzuleiten, d.h. dem Landratsamt unser Ja zum weiteren Vorgehen zu signalisieren. Dann und nur dann wird auch das Regierungspräsidium den Planfeststellungsbeschluss – evtl. mit weiteren Änderungen der Planung - fassen.
 
Für die CDU steht fest: Bad Schönborn braucht die Entlastung und über 40 Jahre Planungszeit sind genug. Das Projekt „Umgehungsstraße“ muss endlich realisiert werden. (bst)