Stellungnahme der CDU zur K3575 im März 2017

22.03.2017, 08:49 Uhr

Mit 14 Ja-Stimmen zu 7 Nein-Stimmen für einen Neuanfang der Planung der K 3575 Umgehungstraße Bad Schönborn endete die Gemeinderatsdebatte zur erneuten Stellungnahme der Gemeinde zu diesem Vorhaben. Zuvor hatte der Fraktionsvorsitzende der SPD, H. Schindler, nach einer heftig und lautstark geführten Auseindersetzung mit Bürgermeister Huge (SPD) demonstrativ die Sitzung verlassen. Hier unsere Stellungnahme, vorgetragen von Bernhard Steltz:

Wir werden heute wohl wiederum – und das seit nunmehr ca. 40 Jahren - viele Gedanken zum Thema Umgehungsstraße hören und - ich wage einmal die Prognose - wir werden auch heute keinen überraschenden Bekehrungserlebnissen beiwohnen – egal wie viele Redner ihre Meinung mit wie viel Empathie auch immer darlegen mögen. Daher möchte ich nicht nochmals auf die lange Historie der Umfahrung Bad Schönborn eingehen. Die Fakten sind hinlänglich bekannt. Ich beschränke mich auf die Entwicklungen seit dem Beschluss des Kreistags vom 26.11.2015 zur Erstellung einer aktuellen Verkehrsprognose auf Basis der von den Gemeinden Bad Schönborn, Kronau und Ubstadt-Weiher bereits erstellten Gutachten bez. Verkehrszählungen. Damit konnte das Verfahren fortgesetzt werden, denn alle drei Gemeinden hatten sich im Frühjahr 2015 für eine Fortsetzung des Verfahrens ausgesprochen. Diese der Gemeindeverwaltung bereits im März 2016 vorgestellte Verkehrsprognose bescheinigt – wenig überraschend - die grundsätzliche Bauwürdigkeit der Umgehung Bad Schönborn. Die Landkreisverwaltung hat daraufhin wie vom AUT des Kreistages vorgeschlagen die betroffenen Gemeinden um eine neue Stellungnahme zum vom RP initiierten Neustart des Verfahrens gebeten. Hierzu soll die Prognose, die ausdrücklich kein relevantes Gutachten ist, Hilfestellung sein. Mit der Prognose wird auch die Idee einer Umgehungsstraße nur für den Ortsteil Mingolsheim eindrucksvoll widerlegt. U.a. rechnet sie für diesen Fall mit einer Zunahme des Verkehrs auf der Dr. Alfred-Weckesser-Straße um täglich 2200 Fahrzeuge. Das, sowie andere Fakten waren in den örtlichen Gremien öfters angesprochen und bekannt, und trotzdem hat der Vorsitzende der SPD-Gemeinderatsfraktion Bad Schönborn in einer Email an das Landratsamt die Auffassung geäußert, dass eine Umgehung Mingolsheim genügen würde, um die Verkehrsprobleme der Gemeinde - insbesondere des OT Mingolsheim - zu lösen und gefragt, ob das Landratsamt eine solche einfachere, kürzere und damit kostengünstigere Planung unterstützen würde. Aus der Reaktion des Landratsamtes geht wohl hervor, dass das Umgehungsstraßenprojekt der K 3575 als Gesamtkonzept zu sehen ist, welches nicht nur die Ortsdurchfahrten von Bad Mingolsheim und Bad Langenbrücken, sondern auch die Ortsdurchfahrt von Ubstadt-Weiher im Zuge der Bundesstraße 3 vom Durchgangsverkehr entlasten soll. Auch bei einer isolierten Planung einer Ortsumfahrung Mingolsheim müsste deshalb ein vollumfänglich neues Planverfahren eingeleitet werden. Eine alleinige Umfahrung vom Ortsteil Bad Mingolsheim wäre zudem als Rand- bzw. Ortsentlastungsstraße einzustufen, mit der Folge, dass die Gemeinde Bad Schönborn alleiniger Baulastträger wäre. Auch die angeführte geringere Richtgeschwindigkeit und die daraus resultierende verminderte Fahrbahnbreite sprechen gegen eine Einstufung als Kreisstraße. Konkret würde dies bedeuten, dass der Landkreis für eine Umgehungsstraße lediglich des Ortsteils Bad Mingolsheim nicht zuständig wäre. Die Entscheidung darüber, ob eine solche Straße geplant werden sollte, würde in die alleinige Zuständigkeit der Gemeinde Bad Schönborn fallen. In diesem Fall würde es - nach den bisherigen Regeln - auch keine finanzielle Unterstützung durch den Landkreis geben.Denkbar wäre allerdings eine Unterstützung des Landes nach den Regeln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetztes. Die Gemeinde Bad Schönborn könnte in diesem Fall derzeit - unter der Voraussetzung, dass das Land Baden-Württemberg ausreichend Mittel bereitstellt – mit einer Förderung von 50% zu rechnen. Inhaltlich ist dieser Auskunft zum Beschlussvorschlag der SPD im AUT nichts hinzuzufügen! Da aber dieser Vorschlag seit 2011 immer wieder in der Gemeinde herumgeistert und auch im Kreistag zum gleichen Zeitpunkt schon einmal Fragen aufwarf, darf schon die Frage gestellt werden, mit welchem Mandat der SPD-Fraktionsvorsitzende sich an den Landrat wendet, und ob wir auch noch mit Antwortschreiben aus dem Regierungspräsidium oder gar aus den Verkehrsministerien in Stuttgart oder gar Berlin zu rechnen haben. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde im AUT nur vom Bürgermeister selbst gestützt. Die dortigen Abänderungen der Planung widersprechen dem Vorschlag der Kreisverwaltung über eine Neuplanung. Dieser geht davon aus, dass es keine Änderungen der Trasse mehr gibt. Im Übrigen wurden die Forderungen der Gemeinde bereits bei der letzten von der Landkreisverwaltung fundiert entkräftet, und von der Mehrheit des GR wurde dies auch so akzeptiert. Mit dem Vorschlag wurde außerdem versucht ein neues, noch größeres Fass aufzumachen und damit das ganze Projekt noch weiter in die Zukunft zu verschieben. Zum einen fällt die Finanzierbarkeit einer Kreisstraße absolut nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde (s.o.) und zum zweiten ist auch nicht davon auszugehen, dass der Bund mit der Gemeinde über eine „B3 neu“ verhandelt, wenn diese noch nicht einmal im Bundesverkehrswegeplan enthalten ist. Wenn überhaupt, hätte ein solches Ansinnen vor Jahren, im Vorfeld der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans (2015) bez. der Beschlussfassung über die entsprechenden Ausbaugesetze (November 2016) betrieben werden müssen (siehe Östringen!). Summa summarum wurde, wie bereits öfters in der Vergangenheit versucht, Kompromisse (z.B. kein direkter Zugang zu Langenbrücken von Westen, K3576) wieder rückgängig zu machen oder neue Gesichtspunkte einzubringen, wohl um das Verfahren weiter in die Länge zu ziehen, zu sabotieren oder um es zu beenden. Daher haben wir im AUT - und hier möchte ich auch darauf verweisen, dass die Geschäftsordnung nicht nur dem Minderheitenschutz dient - auch den vorliegenden Beschlussvorschlag der CDU und FW übernommen: „Die Gemeinde Bad Schönborn spricht sich für eine Neuaufstellung der Planung für die K 3575 Umgehungsstraße Bad Schönborn aus. Eine neuerliche Diskussion um Trassenvarianten oder Änderungen an der bisherigen Trasse soll es dabei nicht geben. Die Gemeinde sichert dem Landkreis zu, den weiteren Planungsverlauf voll zu unterstützen.“